Die gesundheitlichen Ressourcen der Mitarbeiter im Unternehmen fördern und erhalten sowie Risiken vermeiden.
Das ist das strategische Ziel eines Unternehmens, wenn es um Betriebliche Gesundheitsförderung geht.
Nicht nur die Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Auch Arbeitgeber selbst können ab dem Jahr 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro (bisher 500 Euro) für
qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als
geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Mögliche Maßnahmen
der Betrieblichen Gesundheitsförderung:
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Präventionskurse oder Kompaktkurse*
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Fachvorträge*
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Ernährungsberatung*
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Gesundheitstage/Aktionstage
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Kochtrainings
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Workshops
* neue Technologien möglich