Krankenkassenanerkannte Kurse- Präventionskurse



Die von mir angebotenen Präventionskurse - § 20 SGB V sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, zertifiziert und in deren Kursdatenbank aufgenommen worden.

Als Versicherte/r einer teilnehmenden Krankenkasse, können Ihnen die Kurskosten anteilig erstattet werden.

Die Erstattung durch die Krankenkasse, erfolgt nach Abschluss des Kurses  und Vorlage einer Teilnahmebescheinigung.