Die von mir angebotenen Präventionskurse - § 20 SGB V sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, zertifiziert und in deren Kursdatenbank
aufgenommen worden.
Als Versicherte/r einer teilnehmenden Krankenkasse, können Ihnen die Kurskosten anteilig erstattet werden.
Die Erstattung durch die Krankenkasse, erfolgt nach Abschluss des Kurses und Vorlage einer Teilnahmebescheinigung.