Qualifizierte Ernährungs- und Diättherapie



Die Ernährungs- oder Diättherapie richtet sich an kranke Menschen mit besonderen Bedürfnissen und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt.

Sie umfasst alle ernährungsbezogenen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gesundheit und verfolgt zusätzlich das Ziel, individuelle und soziale Möglichkeiten der Patienten und ihrer Angehörigen zu mobilisieren, um daraus ein selbstständiges und situationsangepasstes Ernährungshandeln zu erreichen.

 Als Vorlage dazu dient eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Die verordnete Ernährungstherapie wird von vielen Krankenkassen

gemäß § 43 SGB V bezuschusst.

Neben einem Erstgespräch mit ausführlicher Ernährungsanamnese, wird es auch mehrere Folgegespräche geben. Die Ernährungstherapie findet als Einzelgespräch zwischen der Diätassistentin und dem Patienten und evtl. einem Angehörigen statt.

Die Ernährungstherapie umfasst auch das Erstellen individueller

Ernährungspläne/Diätpläne unter Berücksichtigung

folgender Aspekte: 

  • Lebensmittelauswahl (Einkaufstraining)
  • Lebensmittelinhaltsstoffe
  • Nährstoffberechnung
  • Zubereitung/Garverfahren auch als praktische Einheit (Kochtraining)
  • Motivation zur körperlichen Aktivität
  • Verbesserung der Lebensqualität

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